Stadtrat Daniel Bahrmann

Stadtrat für die SPD in Meißen

Fragezeichen steht vor dem deutschen Bundestag in Berlin 89754

AfD-Parteiverbotsverfahren

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD seit 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein.
Nach Auffassung des OVG Münster wird diese Partei zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die Klage der AfD auf Unterlassung der Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall sowie der öffentlichen Bekanntgabe einer Einstufung oder Beobachtung wurde am 13. Mai 2024 abgewiesen.

In mehreren Bundesländern, darunter Sachsen, wird sie bereits als sicher rechtsextrem eingestuft.
Diese Einstufungen könnten Grundlage eines Verbotsverfahrens sein.

Klar ist, dass ein Verbotsverfahren ein komplexer juristischer Prozess ist, der sorgfältig abgewogen werden muss. Es müssen klare juristische Beweise für extremistische Tendenzen und verfassungsfeindliche Aktivitäten vorliegen, um einen solchen Schritt zu rechtfertigen.

Es geht aber nicht nur um eine juristische und politische Auseinandersetzung:
Wir alle müssen noch deutlicher machen, warum rechtsextremes Gedankengut unserem Land, seinen Menschen und seiner Wirtschaft schadet. Im Gespräch auf der Straße, mit den Nachbarn, mit den Kolleginnen und Kollegen. Die Verteidigung unserer Demokratie und der Menschenrechte erfordert den Einsatz aller, nicht nur der Politikerinnen und Politiker, sondern auch der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Kirchen und der Verbände.

Faschistisches Gedankengut ist mit einem Verbot nicht verschwunden, Hass und Hetze hören damit nicht auf.


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