Aktuelle Neuigkeiten
Dieser Fall erregt viel Aufmerksamkeit, damit wird die Chance vergrößert, dass die Unterstützung auch Wirkung zeigt. Auf dem Unterstützungskonto (Für Teona) beim Bunten Meißen sind bereits Gelder eingegangen, mit diesen kann die Familie mit Sachleistungen unterstützt werden, z.B. der Übernahme von Anwaltskosten.
Darüber hinaus sind zahlreiche Unterstützungsschreiben versendet worden.
Sie wurden an das Landratsamt Meißen (Abteilung Ausländer/Asyl) und /oder an die Härtefallkommission und an den Sächsischen Flüchtlingsrat gesendet.
Besonders zu bemerken ist das Unterstützungsschreiben vom Arbeitgeber von Teona, eine Reinigungsfirma, die an das Landratsamt gesendet wurde.
Ebenso bemerkenswert ist das Schreiben der Klassenlehrerin von Lina (die mittlere der drei Töchter). Die Lehrerin wendet sich aus pädagogischer Perspektive sehr ausführlich und hoch reflektiert gegen die Abschiebung.
Die Helfer stehen in direkten Kontakt mit der Familie und der Mutter.
Trotz der Tatsache, dass sie nach wie vor von Abschiebung bedroht ist
und deshalb keinen Tag ohne Angst lebt, machte sie einen relativ stabilen Eindruck. Die Unterstützung, die sie erfährt, tut ihr sichtlich gut.
Sie versucht nach Kräften, ihre Angst von den Mädchen fernzuhalten.
In den nächsten Tagen gibt es einen Termin beim Sächsischen Flüchtlingsrat.
Dort wird über eine Einbringung des „Falles“ bei der Härtefallkommission beraten.
Außerdem wird auch die Anwältin aktiv, um mit geeigneten juristischen Mitteln
gegen die Abschiebungsandrohung vorzugehen.
Infos beim Bunten Meißen
Für weitere Informationen empfehle ich außerdem die Website von „Buntes Meißen e.V.“
Übrigens: Der Verein erhält am Donnerstag, dem 6.11. im Kleinen Haus des Sächsischen Staatsschauspiels einen Preis bzw. „Förderpreis für Demokratie“ der Amadeu Antonio Stiftung.
Wenn es weitere Personen aus Eurem Freundeskreis gibt, die Teona ideell oder materiell über das „Bunte Meißen“ unterstützen wollen, könnt ihr / können Sie all diese Infos weitergeben.
Da es aus Sicht der die Abschiebung betreibenden Behörden stets am besten ist, wenn „Gras über die Sache wächst“, sind auch weiterhin Briefe bzw. Nachfragen durchaus wünschenswert und notwendig.
Warum Teona nicht zurückkehren kann!
Die Kinder sind in der Schule voll in die Klassengemeinschaft integriert, begegnen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern stets freundlich, hilfsbereit und zugewandt. In der Klasse haben sie viele Freundschaften geschlossen und wird von anderen Kindern sehr geschätzt. Die Kinder wachsen hier in Deutschland auf, sprechen Deutsch und sind hier sozialisiert. Da sie in georgischer Sprache nicht schreiben können, wäre eine Rückkehr nach Georgien mit erheblichen schulischen und sozialen Nachteilen verbunden. Die Kinder sollten nicht aus ihrer Heimat vertrieben werden. Es ist daher so wichtig, den Kinderrechten und dem international gültigen Menschenrecht auf Bildung einen höheren Stellenwert einzuräumen als entgegenstehenden nationalen Vorschriften.
Integriert und doch droht Abschiebung
Zwar zählt Georgien als sicheres Herkunftsland – aber eine Rückkehr ist für diese Familie nicht zumutbar.
Teona kommt aus dem Pankissi-Tal im Nordosten Georgiens. Diese Gegend gilt als eines der ärmsten Gebiete des Landes. Viele Familien leben dort in patriarchalen Strukturen: Frauen haben kaum Rechte, Männer bestimmen über ihr Leben. Zwangsverheiratungen, teils schon im Teenageralter, sind Alltag. Bildungschancen für Mädchen sind begrenzt. Und wer sich gegen diese religiösen oder gesellschaftlichen Erwartungen stellt, lebt gefährlich. Noch dazu ist das Pankissi-Tal seit den Tschetschenien-Kriegen zu einem Rückzugsort extremistischer Gruppen geworden, was die Lage deutlich verschärft. Frauen, die sich – wie Teona – ohne Kopftuch, selbstbestimmt oder alleinerziehend zeigen, werden ausgegrenzt, beschimpft oder bedroht. Teona hat sich entschieden, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Sie floh 2014 gemeinsam mit ihrem Mann und der ersten Tochter, wurde 2019 abgeschoben, und wagte 2022 allein mit ihren mittlerweile drei Töchtern die erneute Flucht. Teonas Mut verdient Unterstützung – nicht Bestrafung.
Eine Mutter am Limit
Teona wohnt in Meißen und arbeitet trotz ärztlicher Warnung frühmorgens in einem Supermarkt, um ihre drei Mädchen ausreichend versorgen zu können. Sie bringt ihre Kinder vor fünf Uhr zu einer Freundin, die sie dann in die Schule schickt. Trotz dieser enormen Kraftanstrengung lebt die Familie in Armut: Es fehlt an warmer Kleidung, an gesunder Nahrung, an medizinischer Versorgung. Und über allem steht die Angst vor einer erneuten Abschiebung – Teona ist „vollziehbar ausreisepflichtig“, wie es im Amtsjargon heißt, ohne jede Rücksicht auf die unzumutbare Situation, in der sich die alleinerziehende Mutter in ihrer Heimat wiederfände.
Schrecken am Morgen – die Polizei kommt
Da Abschiebungen in der Regel nicht angekündigt werden, erscheint die Polizei meist überraschend in der Wohnung, aber auch in der Schule, am Arbeitsplatz oder auch in der Kindertagesstätte. Der Zweck ist entweder die direkte Überstellung in den Herkunftsstaat oder einen Drittstaat oder die Zuführung in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam.
Bereits vor einem Jahr berichtete die sächsische Zeitung über Teona und ihre Töchter
Sächsische Zeitung, 20.09.2024
Leben in Angst: Eine Mutter droht ihre Kinder bei der Abschiebung aus Meißen zu verlieren
„Meißen. Meißen. Nachts ist es immer am schlimmsten. Wann immer vor dem Mehrfamilienhaus im Meißner Triebischtal ein Auto hält und die Türen ins Schloss fallen, springt Teona Margoshvili aus dem Bett und schaut aus dem Fenster. Im Hinterkopf die bange Frage: Kommen Sie uns jetzt holen? Ihren Mann haben sie schon geholt. Das war am 27. April 2023. Er war ins …“
Unsere Hilfe zählt – Jetzt Protestieren!
In welcher Form können Sie protestieren?
In dreierlei Form – oder auch parallel in dreifacher Weise
(1)
Schreiben Sie an das Landratsamt Meißen, Abteilung Asyl/Ausländer
Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
E-Mail: auslaenderamt.asyl@kreis-meissen.de
Stichwort „Teona Margoshvili“
(2)
Schreiben Sie an den Sächsischen Flüchtlingsrat
Stichwort „Teona Margoshvili“ E-Mail:
hfk@sfrev.de
(3)
Schreiben Sie an die Sächsische Härtefallkommission
Ausländerbeauftragter, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
saechsab@slt.sachsen.de
Stichwort „Teona Margoshvili“
(4)
Alle Informationen zu Unterstützungen auch an Claudia Nikol:
Weitere Informationen
Informieren Sie sich auch auf der Website von „Buntes Meißen e.V.“
www.Buntes-Meissen.de
Engagierte Partner
Wir vom Bunten Meißen – Bündnis Zivilcourage e.V. wollen Teona und ihren drei Mädchen zur Seite stehen – menschlich, praktisch und finanziell. Jede Spende – ob groß oder klein – trägt dazu bei, dass Teona und ihre Töchter hier in Meißen eine Zukunft in Sicherheit und Würde finden können.
Eure Spenden helfen direkt:
- zur Deckung der Anwalts- und Verfahrenskosten
- für Winterkleidung, Schulbedarf und Alltagsgegenstände
- für Unterstützung im täglichen Leben
Spendenkonto
Buntes Meißen Bündnis Zivilcourage e.V.
Sparkasse Meißen
IBAN: DE63 8505 5000 0500 1346 34
BIC: SOLA DE S1 MEI
Verwendungszweck: Teona Margoshvili
Gut zu wissen:
GEW Bayern veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zu Abschiebungen von Schüler*innen und Auszubildenden: Hilfreiche rechtliche Informationen für alle Beschäftigten in Bildung und Ausbildung
Die Absicht der Regierung, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu erhöhen, führt wieder dazu, dass die Polizei junge Menschen auch aus Schulen und Betrieben zur Abschiebung holt. Schul- und Betriebsleitungen sowie Lehrkräfte werden zur Kooperation mit der Polizei aufgefordert. Der nun aktualisierte Leitfaden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern stellt notwendige rechtliche Informationen für alle Beschäftigten in Bildungseinrichtungen zur Verfügung, um die Handlungsmöglichkeiten in einer solchen Situation richtig abschätzen zu können.
Der Leitfaden als PDF-Dokument:
https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/publikationen/by/GEWBayern-202508-Leitfaden-Abschiebung.pdf
Zum Hintergrund:
Teona und ihre Töchter stammen aus dem georgischen Pankissi-Tal. Sie sind 2022 nach Deutschland geflohen, weil sie eine Zukunft frei von Angst, Zwang und Gewalt ersehnen. Die Bundesregierung zählt Georgien zu den „sicheren Herkunftsländern“. In Wirklichkeit ist das abgelegene Tal nahe der Grenze zu Tschetschenien alles andere als sicher. Es galt lange als Rückzugsort für islamistische Kämpfer und war Rekrutierungsbasis für IS-Kämpfer in Syrien. Seit 2014 hat sich im Tal eine radikal-islamische Strömung ausgebreitet. Der georgische Rechtsstaat – sofern man von einem solchen sprechen kann – ist weit weg. Im Pankissi-Tal herrschen Clans und ein strenger „Ehrenkodex“. Frauen werden zur Verschleierung genötigt und haben wenig Rechte.
Teona wünscht sich ein anderes Leben für sich und ihre Töchter. Sie hat sich mit allen Kräften in Meißen integriert. Sie arbeitet als Reinigungskraft im Kaufland, wo sie dringend benötigt wird. Jeden Morgen bringt Teona ihre Kinder vor fünf Uhr zu einer Freundin, um rechtzeitig auf der Arbeit zu sein. Teona ist mit ihrem Arbeitgeber im Gespräch, ihre Arbeit aufzustocken, wodurch sie von staatlichen Leistungen unabhängig werden könnte.
Ihr Arbeitgeber setzt sich für ein Bleiberecht rein. Teona hat den Kurs „Leben in Deutschland“ absolviert und das Sprachlevel B1 erreicht. Teona praktiziert ihre Religion liberal. Sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Teonas Töchter gehen regelmäßig zur Schule und gehören zu den Klassenbesten. Laina, die älteste Tochter, lernt Saxophon und singt im Chor.
Sollten die vier abgeschoben werden, befürchtet Teona den Entzug ihrer Töchter durch ihren Ex-Mann sowie die Zwangsverheiratung der Mädchen. Diese ist im Pankissi-Tal verbreitet.
(Mediathek, Bayrischen Rundfunk vom 19.04.2025, „Breitengrad – In Georgiens Pankisi-Tal – vom IS-Rückzugsort zur Touristen-Destination?“)

